HistorioPlag Wiki
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1794
"Facultäts-Mißbräuche ... das Unrecht der promovierenden juristischen Facultäten gleich groß ist, wie das der medicinischen"
1817
"Ein Schaafskopf wünscht Doktor Philosophiä zu werden ... Lorbeerdiebe ... genug von dem Diebsgesindel"
1876
Indem die Fakultät die Schrift eines in der Regel bis dahin der gelehrten Welt schlechthin unbekannten Anfängers unter seinem und ihrem Namen der Öffentlichkeit übergiebt, unterwirft sie sich dem Urteil der beikommenden gelehrten Kreise, und darin liegt eine sehr ernste und sehr wirksame Garantie. [...] Das Wortturnier, in welchem der Schüler unter Assistenz seines speziellen Meisters wissenschaftliche Fragesätze gegen alle und jedermann, vor allen Dingen gegen seine und seines Meisters Collegen vertheidigt, wird heutzutage naturgemäss durch den Druck der Abhandlung ersetzt, der einem jeden Collegen die Gelegenheit und das Recht giebt, die Unfähigkeit und die Unwürdigkeit des neuen Gelehrten öffentlich darzulegen und damit nicht bloss ihn, sondern vor allen Dingen die promovirende Facultät auf das empfindlichste zu treffen, ja die letztere bei Stetigkeit der unerlaubten Connivenz geradezu wissenschaftlich zu discreditiren. Darum ist die obligatorische Publikation der Promotionsschrift die schlechthin unerlässliche Vorbedingung jeder Reform des Promotionswesens und bis sie eintritt, jede andere Besserung, wie zum Beispiel die Beseitigung der Promotion in absentia, nichts als eine Abschlagszahlung.
Theodor Mommsen, Die Promotionsreform. In: Preußische Jahrbücher, Vol. 37, April, S. 335–352. (Digitalisat [1], S. 44)
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